Allgemeine geschäftsbedingungen
Artikel 1 – Definitionen
- „GECKO BV“: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 3290 Diest, Hollestraat 17, eingetragen im Unternehmensregister unter der Nummer 0746.961.960, im Folgenden „Dienstleister“ genannt.
- „Kunde“: jede natürliche oder juristische Person, die eine Bestellung aufgibt oder einen Vertrag mit GECKO BV abschließt.
- „Verbraucher“: eine natürliche Person, die zu Zwecken handelt, die nicht ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne des Wirtschaftsgesetzbuches zuzurechnen sind.
- „Dienstleistungen“: das von GECKO BV angebotene Gecko-FixFassadenmontagesystem und alle anderen gelieferten Dienstleistungen oder Produkte.
- „Geistige Eigentumsrechte“: alle bestehenden und zukünftigen geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Marken, Urheberrechte, Know-how und Geschäftsgeheimnisse, in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen von GECKO BV.
Artikel 2 – Anwendbarkeit und Änderungen
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Verträge von GECKO BV.
2.2 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten als nicht geschrieben und sind daher nicht anwendbar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich von GECKO BV akzeptiert. Schweigen kann in keinem Fall als Annahme anderer Bedingungen ausgelegt werden.
2.3 GECKO BV kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit ändern. Solche Änderungen gelten nur für zukünftige Angebote und Verträge. Für bereits laufende Verträge gelten die ursprünglichen Bedingungen, es sei denn, die Änderung ist durch zwingendes Recht vorgeschrieben oder wurde schriftlich mit dem Kunden vereinbart. Im letzteren Fall hat der Kunde, der mit der vorgeschlagenen Änderung nicht einverstanden ist, das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe zu kündigen.
2.4 GECKO BV kann ohne vorherige Zustimmung des Kunden Dritte mit der Ausführung der Dienstleistungen beauftragen. GECKO BV bleibt für die Qualität der von Dritten erbrachten Dienstleistungen verantwortlich.
Artikel 3 – Angebote und Preise
3.1 Unsere Angebote sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, völlig unverbindlich. Der Vertrag kommt erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.
3.2 Wir behalten uns das Recht vor, die Preise jederzeit anzupassen, wenn nach Vertragsabschluss, aber vor Lieferung unvorhergesehene Kostensteigerungen außerhalb des Einflussbereichs von GECKO BV (z. B. Rohstoffpreise, Transportkosten, neue Steuern) eintreten, die das wirtschaftliche Gleichgewicht des Vertrags stören. In diesem Fall ist GECKO BV berechtigt, den vereinbarten Preis angemessen zu erhöhen. GECKO BV wird den Kunden unverzüglich darüber informieren. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 7 %, hat der Kunde das Recht, die Bestellung innerhalb von 5 Werktagen nach Bekanntgabe kostenlos zu stornieren, es sei denn, die Preiserhöhung ist auf vom Kunden gewünschte Änderungen zurückzuführen.
Artikel 4 – Stornierung
4.1 Der Kunde kann eine Bestellung nur per Einschreiben (oder einer gleichwertigen elektronisch qualifizierten Mitteilung) stornieren, und zwar nur, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat und die bestellten Waren noch nicht bestellt oder in Produktion gegangen sind.
4.2 Bei einer gültigen Stornierung schuldet der Kunde eine pauschale Entschädigung in Höhe von 30 % des Gesamtbestellwertes, die als angemessene Schätzung des uns entstandenen Schadens (u. a. aufgrund entgangenen Gewinns und entstandener Kosten) angesehen wird. Wenn unser tatsächlich entstandener Schaden höher ist, behalten wir uns das Recht vor, den Mehrbetrag nachzuweisen und geltend zu machen; ist der tatsächliche Schaden geringer, sind wir nicht zur Rückzahlung (eines Teils) der pauschalen Entschädigung verpflichtet.
Artikel 5 – Lieferung und Gefahrenübergang
5.1 Eine Verzögerung der Lieferung berechtigt den Kunden nicht zu Schadenersatz oder Rücktritt, es sei denn, die Frist wurde ausdrücklich als verbindlich garantiert oder die Verzögerung ist so groß, dass vom Kunden vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, den Vertrag aufrechtzuerhalten.
5.2 Die Lieferung erfolgt:
Bei Transport durch uns oder in unserem Auftrag: am vereinbarten Lieferort. Bei Abholung durch den Kunden: zum Zeitpunkt der Übernahme in unserem Lager. 5.3 Ab dem Zeitpunkt der Lieferung gehen alle Kosten und Risiken, einschließlich Verlust oder Beschädigung, vollständig zu Lasten des Kunden. Ist die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. weil der Kunde nicht anwesend ist oder der Standort nicht erreichbar ist), nicht möglich, sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.
Lieferbedingungen
5.4 Maximale Entladezeit: 15 Minuten. Jede angefangene weitere 15 Minuten werden mit 15 € pro 15 Minuten berechnet.
5.5 Franco-Lieferung: möglich beim Kauf von sechs (6) vollen Paletten Fassadenankern, sofern jede Palette einen einheitlichen Typ enthält (keine Vermischung von Typen auf einer Palette), in Kombination mit dem dazugehörigen Montagezubehör. (FrancoLieferung nur gültig für BENELUX)
5.6 Wenn die Waren nicht geliefert werden können, wird eine neue Lieferung zu den gleichen Transportkosten berechnet, wie ursprünglich auf dem Bestellschein, dem Angebot und/oder der Rechnung angegeben. Wenn der Transport frei Haus angeboten wurde, wird eine zweite Lieferung zum Standardtransportpreis berechnet.
5.7 Der Kunde hat die gelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung auf sichtbare Mängel, Fehlmengen oder Nichtübereinstimmung mit der Bestellung zu überprüfen. Eventuelle diesbezügliche Beanstandungen sind unter Androhung des Verfalls innerhalb von fünf [5] Kalendertagen nach Lieferung schriftlich und begründet an GECKO BV zu melden. Andernfalls gelten die Waren als angenommen und als konform geliefert. 5.8 Die gelieferten Waren bleiben bis zum Tag der vollständigen Bezahlung des Hauptbetrags, der Kosten und Zinsen das ausschließliche Eigentum von GECKO BV. Solange das Eigentum nicht übergegangen ist, darf der Kunde die Waren nicht weiterverkaufen, verarbeiten, verpfänden oder in irgendeiner Weise belasten. Bei Nichtzahlung behalten wir uns das Recht vor, die Waren auf erstes Anfordern zurückzunehmen, unabhängig davon, wo sie sich befinden. Alle Risiken gehen jedoch ab Lieferung auf den Kunden über, wie in Artikel 5.3 vorgesehen.
Artikel 6 – Lagerung von Waren
6.1 Die Lagerung ist gegen Vorauszahlung von 50 % des Warenwertes möglich.
6.2 Nach vier (4) Wochen Lagerung sind die restlichen 50 % zu begleichen. Wenn der Kunde die Zahlung nicht rechtzeitig leistet, gilt dies als Nichterfüllung (Zahlungsausfall), woraufhin gemäß Artikel 8 Sanktionen verhängt werden.
6.3 Wenn die Lagerung sechs (6) Wochen überschreitet, wird eine zusätzliche Gebühr von 15 € pro Palette und Woche berechnet. 6.4 Wenn der Kunde die Waren 6 Monate nach Beginn der Bestellung noch nicht abgeholt oder liefern lassen hat, ist GECKO BV berechtigt, den Vertrag von Rechts wegen als gekündigt zu betrachten. In diesem Fall bleiben die bereits gezahlten Beträge zur Deckung der Kosten und Schäden einbehalten, und Artikel 4.2 gilt entsprechend für etwaige unbezahlte Restbeträge.
6.5 Wir treffen bei der Lagerung alle angemessenen Vorkehrungen, jedoch erfolgt die Lagerung im Übrigen auf Risiko des Kunden (gemäß Artikel 5.3). Unsere Haftung für Beschädigungen oder Verluste während der Lagerung ist gemäß Artikel 7.3 beschränkt.
Artikel 7 – Garantie und Haftung
7.1 Garantiebestimmungen für gewerbliche Kunden
- Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen über versteckte Mängel (Artikel 1641-1649 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
- GECKO BV gewährt eine kommerzielle Garantie von 10 Jahren unter der Voraussetzung, dass das Gecko-fixFassadenmontagesystem vollständig gemäß den Anweisungen von GECKO BV installiert wird.
- Die Garantie umfasst unter anderem den Schutz vor sich lösenden Fassadenelementen, sofern diese mit den von GECKO BV gelieferten Materialien montiert wurden.
- Sich lösende Fassadenverkleidungen und eventuelle Folgeschäden gehen stets zu Lasten des Installateurs.
- Produktmängel müssen bei Lieferung festgestellt werden, solche Mängel und/oder andere sichtbare Produktionsfehler müssen innerhalb von 5 Werktagen nach Lieferdatum schriftlich gemeldet werden.
- Die Inanspruchnahme der Garantie muss schriftlich und begründet innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung des Mangels erfolgen. GECKO BV wird den Mangel untersuchen und bei Berechtigung der Reklamation die mangelhaften Materialien nach eigenem Ermessen kostenlos reparieren oder ersetzen.
7.2 Garantiebestimmungen für Verbraucher – Verbraucher haben Anspruch auf die gesetzliche Gewährleistung gemäß den belgischen Rechtsvorschriften (Artikel 1649bis-1649octies des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches).
- Bei internationalen Verkäufen gelten die einschlägigen Verbraucherschutzvorschriften des jeweiligen Landes.
- Die Inanspruchnahme der Garantie muss schriftlich und begründet innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Mangels erfolgen. GECKO BV wird den Mangel untersuchen und bei Berechtigung der Reklamation die mangelhaften Materialien nach eigenem Ermessen kostenlos reparieren oder ersetzen.
- Eventuelle kommerzielle Garantieangebote lassen die gesetzlichen Verbraucherrechte unberührt. 7.3 Haftung
- GECKO BV haftet nicht für indirekte Schäden wie Gewinn- oder Kundenverluste.
- Die Haftung ist auf den Rechnungsbetrag der betreffenden Dienstleistungen beschränkt.
- GECKO BV kann nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftbar gemacht werden, sofern der Kunde den Kausalzusammenhang mit dem entstandenen Schaden nachweist.
- GECKO BV schließt ihre Haftung für vorsätzliches Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit ihrerseits oder seitens ihrer Beauftragten nicht aus, ebenso wenig wie in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann (z. B. Produkthaftung für Körperverletzungen von Verbrauchern).
Artikel 8 – Zahlungsbedingungen
8.1 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum per Überweisung zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. (Neue B2B-Kunden müssen bei der ersten Bestellung und/oder bei einem Gesamtabnahmewert von mindestens 2500 Euro/exkl. MwSt. im Voraus bezahlen). 8.1.1 Für Privatkunden sind alle Rechnungen vor Lieferung in bar zu bezahlen.
8.2 Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin:
- – Es werden Verzugszinsen gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 berechnet.
- – Der Schuldsaldo wird von Rechts wegen um 11,5 % erhöht, mindestens jedoch um 175 € und höchstens um 3.000 € als pauschale Entschädigung.
Alle offenen Rechnungen werden sofort fällig.
Artikel 9 – Geistiges Eigentum
9.1 Von GECKO BV zur Verfügung gestellte Dokumente, Schemata, Pläne, Angebote usw., die geistiges Eigentum enthalten, bleiben jederzeit Eigentum von GECKO BV und sind auf Verlangen zurückzugeben. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
9.2 Der Kunde gewährt GECKO BV das Recht, seinen Namen und sein Logo zu Referenzzwecken auf der Website und in Marketingmaterialien von GECKO BV zu verwenden, sofern er dem nicht schriftlich widerspricht.
9.3 Der Kunde darf die Produkte oder Technologien von GECKO BV ohne schriftliche Genehmigung nicht reproduzieren, kopieren, verändern oder verbreiten.
Artikel 10 – Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (wie Krieg, Streik, Naturkatastrophen, Versorgungsprobleme, Pandemien usw.) wird die Ausführung des Vertrags ausgesetzt oder, falls erforderlich, ohne Schadenersatz beendet.
Artikel 11 – Datenschutz und DSGVO
11.1 GECKO BV verarbeitet die personenbezogenen Daten der Ansprechpartner seiner Kunden für legitime Geschäftszwecke: nämlich für die Kundenverwaltung, die Erfüllung von Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen, Rechnungsstellung) und um Kunden über seine Produkte und Dienstleistungen zu informieren. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen ist in erster Linie die Notwendigkeit der Erfüllung des Vertrags mit dem Kunden oder das berechtigte Interesse von GECKO BV an der Pflege und dem Ausbau ihrer Kundenbeziehungen.
11.2 GECKO BV behandelt personenbezogene Daten vertraulich und in Übereinstimmung mit der DSGVO. Personenbezogene Daten können an Verarbeiter oder verbundene Unternehmen von GECKO BV weitergegeben werden, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich ist (z. B. an ein Transportunternehmen für die Lieferung oder an ein Schwesterunternehmen für ein gemeinsames Angebot). Für Direktmarketing durch verbundene Unternehmen wird GECKO BV, sofern gesetzlich erforderlich, zuvor die Zustimmung der betroffenen Person einholen. Die betroffene Person hat jederzeit das Recht, sich kostenlos gegen Direktmarketing zu entscheiden: Jede kommerzielle E-Mail enthält eine Abmeldemöglichkeit, und Sie können jederzeit unter info@gecko-fix.com Widerspruch einlegen.
Artikel 12 – Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
12.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Verträge mit GECKO BV unterliegen ausschließlich belgischem Recht.
12.2 Für Streitigkeiten sind ausschließlich die Gerichte des Gerichtsbezirks Leuven zuständig.
Artikel 13 – Schlussbestimmungen
13.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen für ungültig oder undurchführbar erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
13.2 Die niederländische Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat stets Vorrang vor einer fremdsprachigen Fassung.personne physique ou morale qui passe une commande ou conclut un contrat avec GECKO BV